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Schieber und Rohrleitungen des Hochbehälters Mühlau
Foto: BMLFUW/Rita Newman

Versorgungssicherheit mit effizienten Wasserdienstleistungen

Wird in Österreich auch in Trockenzeiten ausreichend Trinkwasser zur Verfügung stehen? Von welchem Wasserdienstleister werden wir unser Trinkwasser beziehen? Wird es in Zukunft bei Wasserdienstleistungen mehr Wettbewerb geben?

Sichere Wasserversorgung in Österreich
Nachhaltige Wasserwirtschaft muss die Versorgungssicherheit für aktuelle, aber auch künftige Wassernutzungen gewährleisten. Dazu ist es notwendig, sämtliche Wassernutzungen angepasst an die regionale Verfügbarkeit und Regenerationskraft der „Wasserökosysteme“ aufeinander abzustimmen.
 
Österreich befindet sich wie alle Alpenländer hinsichtlich der Menge seiner Wasserressourcen in einer ausgezeichneten Position.
 
99 Prozent der heimischen Bevölkerung können heute mit Quell- und Grundwasser versorgt werden. Die meisten Wasserversorger versorgen die KonsumentInnen mit natürlichem (unbehandeltem) oder aus Vorsorgegründen desinfiziertem Trinkwasser. Der Anteil an aufbereitetem Oberflächenwasser ist mit einem Prozent im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten verschwindend gering.
 
Der Anschlussgrad an ein öffentliches Wasserversorgungsnetz ist mit 87 Prozent der Bevölkerung Österreichs sehr hoch. Ergänzend dazu haben 13 Prozent der Bevölkerung eine Einzelwasserversorgung. Sie beziehen ihr Trinkwasser aus privaten Brunnen und Quellen.
 
Aus dem Niederschlag und dem Zufluss von Wasser aus benachbarten Ländern ergibt sich für Österreich ein Süßwasser-Dargebot von ca. 120 Mrd. m/Jahr. Zieht man davon die Verdunstung ab, verbleiben theoretisch 84 Mrd. m für den Wasserbedarf in Österreich verfügbar.
 
Der gesamte jährliche Wasserverbrauch beträgt derzeit 2,6 Mrd. m3,  wovon zwei Drittel auf Landwirtschaft und Industrie entfallen. Von der theoretisch verfügbaren Wassermenge verwenden Österreichs Haushalte nur ein Prozent.
 
Nachhaltig nutzbares Quellwasser-Dargebots im alpinen Raum Österreichs
Auch in Zukunft wird das Wasserdargebot bedeutend größer sein als der Bedarf durch die Bevölkerung, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und der Natur. Die Studie „Abschätzung des nachhaltig nutzbaren Quellwasser-Dargebots im alpinen Raum Österreichs“ kommt zum Schluss, dass Österreich in einem durchschnittlichen Jahr sogar das Sechsfache der Menge seines gegenwärtigen Trinkwasserkonsums nutzen könnte ohne die günstige Situation negativ zu beeinflussen.
 
Die Regionen mit zusätzlichem Nutzungspotential sind jedoch regional sehr unterschiedlich verteilt. Während es beispielsweise im Einzugsgebiet der Wiener Hochquellwasserleitungen kaum zusätzlich förderbares Wasser gibt, bestehen in anderen Regionen der Steiermark, Tirols und Kärntens große Mengen förderbarer Wasserressourcen.
 
An verfügbaren Grundwasserressourcen gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie konnte ein Wert von 25,5 Mrd. m im alpinen Raum an gesamter jährlicher Grundwasserneubildung ermittelt werden. Bei dieser Grundwasserneubildung handelt es sich um das nachhaltig nutzbare Dargebot an in den alpinen Festgesteinen enthaltenen Karst- und Kluftgrundwässern.
 
Der davon ohne Schaden für die aquatische Flora und Fauna nutzbare Anteil beträgt in einem durchschnittlichen Jahr 4,7 Mrd. m. Von diesem Wert wurden noch die derzeitige Wassernutzung (0,45 Mrd. m/Jahr) im Projektgebiet und die Fortschreibung des zusätzlichen künftige Wasserbedarfes (0,2 Mrd. m/Jahr) im Projektgebiet in Abzug gebracht.
 
Von der Studie nicht untersucht wurden die Porengrundwasservorkommen des Untersuchungsraumes. Diese gehen einerseits auf Grundwasserneubildung nach Niederschlägen und unterirdische Infiltration von Quellwasser, andererseits auf wechselseitige Verbindungen mit Oberflächengewässern zurück. Es ist auch festgestellt worden, dass Porengrundwässer doch eine nicht zu unterschätzende zusätzliche Wasserresserve für Österreich darstellen.
 
Der aktuelle und prognostizierte zukünftige Wasserbedarf im alpinen Raum des Bundesgebietes und dessen dort zur Verfügung stehendes Quellwasserdargebot betragen nur 1,8 bzw. 2,3 Prozent der mittleren Grundwasserneubildung. Damit wird bestätigt, dass der heimische Gesamtverbrauch unter ökologischen Gesichtspunkten, d.h. ohne Gefährdung des Wasserkreislaufes, auch in Zukunft leicht abgedeckt werden kann. Selbst während der in Österreich seltenen Trockenjahre stünde noch genügend Quellwasser zur Verfügung.
 
Sichere Wasserversorgung in außeralpinen Regionen
Vor allem außeralpin regional kann die Situation schwieriger sein. Um selbst in Trockenjahren eine ausreichende Versorgung sicherzustellen, ist ein Ausgleich noch nicht optimal versorgter Gebiete zu schaffen. Es ist weiters dafür zu sorgen, dass im ganzen Bundesgebiet einwandfreies Trinkwasser in ausreichender Menge zur Verfügung steht und damit die Versorgungssicherheit erhöht wird.
 
Daher muss es Ziel sein, Wasser effizient und effektiv einzusetzen. Das bedeutet, wassersparende Technologien weiter zu entwickeln, insbesondere für die Industrie. Nutzwassersysteme sollen dort eingesetzt werden, wo viel Wasser verbraucht wird. Der Bevölkerung sollen Impulse und Hinweise zum sinnvollen Einsatz von Wasser im täglichen Leben gegeben werden.
 
Wer darf über das österreichische Wasser verfügen?
Ein wichtiges Thema in der öffentlichen Diskussion um die Ressource Wasser in Österreich ist die befürchtete Ableitung von österreichischem Wasser in wasserarme Gebiete Europas. Doch die Sorge ist unbegründet, dass österreichisches Wasser entweder aufgrund von gesetzlichen Vorgaben der EU oder aus Profitgier abgeleitet wird.
 
Gegen eine zwangsweise Bereitstellung von Wasser innerhalb der EU schützt das explizit festgelegte Einstimmigkeitsprinzip im Rat bei Beschlüssen in Fragen der Wassermengenbewirtschaftung.
 
Gegen Wasserexporte aus Geschäftsinteressen sprechen deutliche wirtschaftliche Fakten. Der Wassertransport über Pipelines und Tankschiffe ist bei größeren Entfernungen um vieles teurer als die Aufbereitung von (Meer)Wasser vor Ort. Die Landwirtschaft als Hauptabnehmerin des Wassers für die Bewässerung wäre keinesfalls in der Lage, weder die hohen Kosten des Wassertransports noch die einer Meerwasserentsalzung zu tragen.
 
Wasserdienstleistungen im Wettbewerb
Mehr als 5.000 Wasserversorgungsunternehmen versorgen die ÖsterreicherInnen mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Das Trinkwasser muss den strengen, in der Trinkwasserverordnung festgeschriebenen Anforderungen entsprechen.
 
Gemäß dem Trinkwasserreport 2006 sind 96 Prozent der versorgten KonsumentInnen zufrieden oder sehr zufrieden mit den Leistungen ihres Trinkwasserversorgers. 91 Prozent der KonsumentInnen beurteilen die Qualität ihres Trinkwassers mit sehr gut (64 Prozent) und gut (27 Prozent).
 
Ein zentrales Anliegen der Europäischen Kommission ist die Schaffung des europäischen Binnenmarktes, in dem durch angemessenen Wettbewerb Produkte und Dienstleistungen effizienter und preisgünstiger zur Verfügung gestellt werden können. Ein EU-weit einheitliches Wettbewerbsrecht soll dabei gleiche Bedingungen für alle Unternehmen am Markt in möglichst allen Branchen schaffen.
 
Auch für die Leistungen im Interesse der Allgemeinheit, wie Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung wird in der EU die Einführung von mehr Wettbewerb angestrebt. Eine immer wieder angeführte ökonomische Begründung für die Notwendigkeit zu mehr „Liberalisierung“ (= mehr Wettbewerb) dieser Branche sind die eklatanten Preisunterschiede in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
 
Die Organisation der Wasserdienstleistungen reicht derzeit von rein kommunaler Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden über die Beteiligung von privaten Unternehmen (PPP – Public Private Partnerships) bis hin zur gänzlichen Auslagerung der Dienstleistungen an private Unternehmen.
 
Die Europäische Kommission betont, dass in die grundlegende Entscheidung, ob die Dienstleistungen von der Gemeinde selbst oder mit bzw. von Privaten erbracht werden sollen, nicht eingegriffen wird.
 
Sollte jedoch die Entscheidung für eine Beteiligung von privaten Unternehmen bei der Erbringung der Wasserdienstleistungen fallen, so muss das Verfahren zur Ermittlung des besten Partners/der besten Partnerin für die Gemeinde in transparenter Weise unter Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots und Diskriminierungsverbots im Sinne des Wettbewerbsrechts durchgeführt werden.

21.05.2008, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit